Bienengesundheit

Die münsterschen Bienensachverständigen (BSV) freuen sich mit den Imkerinnen und Imkern über gesunde Bienen und wollen verhindern, dass diese an Krankheiten wie der Amerikanischen Faulbrut oder an der Varroose (Varroamilbe) erkranken.

Wenn die Münsteraner Imkerschaft mehr dazu wissen möchte, ist sie bei den BSVs mit ihrer Obfrau Agnes Janning richtig. Die BSV werden regelmäßig geschult und tauschen sich mit den Vertretern des Veterinäramtes und der Abteilung Bienenkunde der Landwirtschaftskammer zu Münster aus.

Bestandsbuch

Seit dem 28.01.2022 gilt das EU Tierarzneimittelrecht (VO 2019/6). Neu und für alle Imker verpflichtend ist das Führen eines Bestandsbuches über die Verabreichung und Anwendung von Tierarzneimitteln für Honigbienen: Es müssen alle angewendeten Arzneimittel unabhängig davon, ob es sich um freiverkäufliche, apothekenpflichtige oder verschreibungspflichtige Bienenmedikamente handelt (z. B. Ameisensäure, Oxalsäure etc) notiert werden.  Die gemachten Angaben sind mindestens fünf Jahre zur Kontrolle durch die zuständigen Behörden zur Verfügung zu halten. Aufzeichnungen müssen den Beleg (Kassenbons und Quittungen), die den Kauf von Bienenmedikamenten belegen, ebenfalls enthalten. Bei der Landwirtschaftskammer kann man entsprechende Exemplare beziehen. Auf der Homepage des DIB gibt es ein Muster für ein Bestandsbuch.

Varroose / Varroamilbe

Varroamilben, eingeschleppt aus Asien, sind in praktisch allen Bienenvölkern zu finden. Es gibt in Münster eine Pflicht zur Behandlung (jährliche Verfügung des Amtstierarztes in Münster) mit vorgeschriebenen, anerkannten Methoden z.B. mit organischen Säuren oder biotechnischen Verfahren, da sonst ganze Völker innerhalb kürzester Zeit durch die Schädigung des Parasiten, der Virenlast bzw. durch die übertragenen Krankheitskeime zusammenbrechen können. Bei Fragen dazu stehen die BSV gerne zur Verfügung.

Auf der Homepage Die-Honigmacher findet sich ein interessanter ONLINE Kurs zur Varroamilbe, den wir zur Vertiefung sehr empfehlen.

Am 02.04.2022 referierte unsere Bienensachverständige Frau Dr. Christine Unsöld über ein ganzjähriges Varraokonzept in der Imerkerei.


In diesem Zusammenhang verweisen wir auf folgende nützliche Informationen der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) Veitshöchheim:
Schadschwellen
Biotechnische Verfahren
Standardverfahren

Amerikanische Faulbrut (AFB)

Ein Verdacht auf diese anzeigepflichtige Tierseuche muss unverzüglich dem zuständigen Veterinäramt gemeldet werden. Bestätigt sich der Verdacht, muss der Bienenstand aufwändig saniert werden, was natürlich eine große Belastung für den betroffenen Imker darstellt. Die BSV vermitteln in solchen Fällen zwischen dem Amtsveterinär, der Tierseuchenkasse und dem Imker/der Imkerin und können z.B. die Sanierung überwachen. Der Landesverband verfügt über mehrere Bienengesundheitsmobile (BIG-Mobil), die dazu hinzugezogen werden.

Krankheiten

Es wird bei Krankheiten unterschieden zwischen Krankheiten der Bienenbrut und der erwachsenen Bienen:

Bienenbrut:

Für die Bienenbrut ist ein gesundes, geschlossenes Brutnest wichtig. Sobald das Brutnest nicht einigermaßen geschlossen, die Zelldeckel nicht einheitlich hellbraun, geschlossen und leicht nach außen gewölbt sind, sollte der Imker einen genaueren Blick darauf werfen.  

Krankheiten der Bienenbrut könnten u.a. sein:

  • Amerikanische Faulbrut,
  • Varroose,
  • Kalkbrut,
  • verkühlte Brut,
  • Steinbrut

Erwachsene Bienen

Bei Krankheiten der erwachsenen Bienen sollte man einen Blick auf die Beute, das Flugbrett und der Umgebung der Bienenvölker haben.

Krankheiten könnten sein:

  • Nosema / Ruhr,
  • Chronisches Bienenparalysevirus,
  • Schwarzsucht,
  • Maikrankheit,
  • Vergiftungen
  • ….

 Gesundheitszeugnis

Auch bei der Erstellung von amtlichen Gesundheitszeugnissen mit der Futterkranzprobe (Laborprobennachweis über Nichterkrankung von AFB) und dem weiteren Versand sind die BSV behilflich.

Bitte beachten: bei jedem Kauf / Verkauf (wie auch Wanderungen!) über die Kreisgrenzen hinaus muss ein gültiges Gesundheitszeugnis vorgelegt werden. Hierbei ist der Käufer verantwortlich und ebenso für die Meldung des neuen Standortes an das Veterinäramt.

Nichtsdestotrotz ist es immer sinnvoll, auch wenn man nicht wandern oder Völker verkaufen will, sich über den Gesundstatus seiner Völker in Sachen Amerikanischer Faulbrut einen Überblick zu verschaffen. Das kann auch jeder Imker selbst tun, bei Fragen hierzu stehen die BSV gern zur Verfügung.

Für den Landesverband Westfälisch-Lippischer Imker werden jährlich möglichst gleichmäßig über das ganze Stadtgebiet von den BSV im Rahmen eines Monitoring Futterkranzproben zum Nachweis der AFB gezogen.

Online-Schulungen und Imkerausbildung

In den Zeiten der Pandemie sind praktische Schulungen und Übungen nur begrenzt durchführbar – aber es geht nicht ohne, denn manch praktischer Handgriff kann nur vor Ort vermittelt oder ein „Fehlgriff“ nur direkt korrigiert werden. Eine gute theoretische Vor- bzw. Nachbereitung sind ein solide Basis für die Arbeit am Volk. Die-Honigmacher haben dazu interessante Online-Kurse veröffentlicht, die sehr interessante Videos aus dem Bienenstock enthalten.

Für den ersten Einblick empfehlen wir den Schnupperkurs. Wenn dann Lust auf „mehr“ besteht, sollte der nächste Schritt gegangen werden: Die Anfängerschulung!

Auch die beste theoretische Ausbildung sehnt sich nach praktischer Anwendung – hier unterstützen die Bienensachverständigen Sie mit Rat, Tat und geben das Wissen gerne zum Wohle der Bienen und der Imker weiter.

Weitere Aus- und Fortbildungsangebote findet Ihr in der Imkerakademie.

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