Faulbrut in Münster

offizielle Infos der Stadt Münster

Für Menschen ist der Erreger nicht gefährlich – auch nicht durch den Verzehr: Das Veterinäramt der Stadt Münster hat die Bienenkrankheit Amerikanische Faulbrut in Münster amtlich festgestellt. Um eine weitere Verbreitung zu verhindern, hat die Behörde am Freitag, 5. April, eine entsprechende Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Tierseuche erlassen und einen Sperrbezirk mit einem Radius von mindestens einem Kilometer um den betroffenen Bienenstand im Osten der Stadt errichtet. 

Nach der amtlichen Feststellung des Ausbruchs der Amerikanischen Faulbrut werden nun alle infizierten Völker über das sogenannte offene Kunstschwarmverfahren saniert. Die Bienen müssen dank dieses Verfahrens nicht getötet werden. Stattdessen desinfizieren Experten die Bienenbehausungen und entfernen die ausgewachsenen Bienen mit ihrer Königin aus dem infizierten Kasten (Beute) und siedeln diese anschließend in einen sauberen um.

Der aus dem betroffenen Bienenbestand gewonnene Honig darf weiterhin verkauft werden. Eine Fütterung von Bienen mit dem Honig ist dagegen nicht erlaubt. 

Die Grenzen des eingerichteten Sperrbezirkes in Münster-Mauritz verlaufen von der Werse ab Warendorfer Straße in südlicher Richtung bis Wolbecker Straße. In östlicher Richtung führt sie entlang der Stadtbezirksgrenze bis Schillerstraße, Schillerstraße bis Hansaring, Hansaring/Hohenzollern Ring bis Warendorfer Straße, Warendorfer Straße bis zur Werse.

Die Stadt Münster weist darauf hin, dass Besitzerinnen und Besitzer von Bienenvölkern in dem Sperrbezirk ihre Bienenstände umgehend unter Angabe des Standortes und der Völkerzahl beim Gesundheits- und Veterinäramt melden müssen. Die Meldestelle ist telefonisch unter 02 51/492-54 64 oder per E-Mail an veterinaeramt@stadt-muenster.de zu erreichen.

© Stadt Münster

Sperrbezirk

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